INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:

 

  • Ehescheidungen in Deutschland und Australien
  • Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG)
  • Eheverträge (nur Deutschland)
  • Gerichtlich protokollierte Vergleiche (inklusive australische „consent orders“)
  • Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung nach deutschem Recht
  • Vermögensauseinandersetzung nach australischem Recht bei Scheidung oder bei Auflösung einer australischen „de-facto relationship“
  • Unterhalt in Deutschland und Australien (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Kindschaftsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, inklusive Verfahren nach HKÜ

 

Unser besonderer Schwerpunkt liegt auf der Regelung von Angelegenheiten im grenzüberschreitenden internationalen Privatrecht (Deutschland und Australien).

Die frühzeitige Beratung zum anwendbaren Recht und den jeweiligen vermögensrechtlichen Konsequenzen sowie der Begründung der deutschen oder der australischen gerichtlichen Zuständigkeit (Jurisdiktion) ist unverzichtbar, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

German Australian Law Solutions liefert Ihnen juristische Dienstleistungen mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Kontaktieren Sie uns heute.