Frau Gisela Weislehner, Rechtsanwältin (Deutschland) und Solicitor (Australien), eröffnete die australische Anwaltskanzlei "German Australian Law Solutions" im Jahre 2009.
Frau Weislehner ist sowohl in Deutschland (seit 1989) als auch in Australien (seit 2006) zur Anwaltschaft zugelassen und verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten und juristischen Tätigkeiten. Bevor Frau Weislehner im Jahre 2002 nach Australien auswanderte und sich dort als australischer "Solicitor" qualifizierte führte sie mehr als 10 Jahre ihre eigene deutsche Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Seit dem Jahre 2006 ist sie beim Supreme Court of New South Wales zugelassen sowie beim High Court of Australia in Canberra registriert und praktiziert in Sydney. Seit Oktober 2011 ist Frau Weislehner auch Notarin im Bundesstaat New South Wales.
Seit 2002 liegt Frau Weislehners Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts. Die australische Kanzlei German Australian Law Solutions bearbeitet vorwiegend Rechtsfälle, welche materiellrechtlich und/oder prozessrechtlich sowohl den australischen als auch den deutschen Rechtskreis berühren.
Frau Weislehner ist Mitglied der australischen Rechtsanwaltskammer in New South Wales " Law Society of New South Wales" in Sydney und über ihre Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer Düesseldorf, Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin. Seit 2011 ist Frau Weislehner Mitglied in der Notarkammer von New South Wales (The Society of Notaries of New South Wales Inc.). Frau Weislehner ist ferner Mitglied in der Arbeitsgruppe Familienrecht (Familiy Law Section) beim Law Council of Australia.
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